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Unterbliebene Zustellung in Betreuungssachen

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Das Unterbleiben einer gemäß § 41 Abs. 1 Satz 2 FamFG erforderlichen Zustellung führt zur Unwirksamkeit der Bekanntgabe, weshalb nach § 63 Abs. 3 Satz 1 FamFG die Beschwerdefrist nicht zu laufen beginnt.


BGH, 13.05.2015 - Az: XII ZB 491/14

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Andreas Thiel, Waldbronn