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Gutachten im Betreuungsverfahren muss nicht immer dem Betroffenen ausgehändigt werden

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Sofern die vollständige schriftliche Bekanntgabe eines Gutachtens in einem Betreuungsverfahren die Gesundheit des Betroffenen schädigen oder zumindest ernsthaft gefährden kann, kann von der Bekanntgabe abgesehen werden. In einem

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BGH, 11.08.2010 - Az: XII ZB 138/10


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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Andrew Osita Ezuruike, Berlin, Germany