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Erneute Betreuung nach 9 Monaten – Erstbetreuung?

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es kann von einer (erneuten) Erstbetreuung ausgegangen werden, wenn eine vorläufig angeordnete Betreuung infolge Zeitablaufs endete und erst nach neun Monaten eine erneute Betreuung angeordnet wurde.

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Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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