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Voraussetzung für vorläufige Betreuung

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Bestellung eines vorläufigen Betreuers mittels einstweiliger Anordnung ist nur dann möglich, wenn mit dem Aufschub der Betreuung eine Gefahr verbunden wäre, also eine Gefahr besteht, für deren Abwendung hinsichtlich bestimmter Aufgabenkreise kein Aufschub möglich ist.

Dies betrifft beispielsweise Gesundheitsschäden oder eine Vermögensverschleuderung.


OLG Schleswig, 16.02.2005 - Az: 2 W 26/05

ECLI:DE:OLGSH:2005:0216.2W26.05.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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