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Voraussetzung für vorläufige Betreuung

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Bestellung eines vorläufigen Betreuers mittels einstweiliger Anordnung ist nur dann möglich, wenn mit dem Aufschub der Betreuung eine Gefahr verbunden wäre, also eine Gefahr besteht, für deren Abwendung hinsichtlich bestimmter Aufgabenkreise kein Aufschub möglich ist.

Dies betrifft beispielsweise Gesundheitsschäden oder eine Vermögensverschleuderung.


OLG Schleswig, 16.02.2005 - Az: 2 W 26/05

ECLI:DE:OLGSH:2005:0216.2W26.05.0A


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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