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Einnahmen des Berufsbetreuers sind mitzuteilen!

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Berufsbetreuer müssen ihre Einnahmen aus der Betreuung den Betreuungsbehörden mitteilen.

Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen hiergegen nicht, da andernfalls eine Überprüfung des Abrechnungsverhaltens nicht möglich ist.


OVG Niedersachsen, 24.10.2008 - Az: 8 LA 60/08

ECLI:DE:OVGNI:2008:1024.8LA60.08.0A

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