Im zu entscheidenden Fall hatte der Betreuer einer geistig verwirrten Frau mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts einen Scheidungsantrag gestellt. Dies wurde seitens des Betreuers damit begründet, daß die Ehe mit Eintreten der nicht heilbaren Krankheit der Betreuten (senile Demenz) entgültig gescheitert sei.
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)
Die Kommunikation per Mail verlief zügig und völlig problemlos. So kommt man sehr schnell zu einer fundierten Aussage eines Fachanwalts. Vielen Dank ...
Thomas Clingen, Köln
Sehr schnelle und freundliche Beratung. Alles zur meiner vollsten Zufriedenheit. Vielen Dank.