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Gebärdendolmetscher ist in der Pauschalvergütung enthalten!

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Kosten für die Hinzuziehung eines Gebärdendolmetschers für die Kommunikation mit einem gehörlosen Betreuten sind mit der Pauschalvergütung nach §§ 4, 5 VBVG abgegolten. Der Berufsbetreuer kann daher die Beiordnung eines Gebärdendolmetschers zum Zwecke einer späteren Kostenerstattung nicht verlangen.


BGH, 26.03.2014 - Az: XII ZB 346/13

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Andrea Leibfritz , Burladingen