Für die Führung einer Betreuung im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 2 VBVG nutzbare besondere Kenntnisse werden nicht durch ein abgeschlossenes Fachschulstudium im Fachbereich "Organisation und Datenverarbeitung in der Ökonomie" vermittelt. Eine erhöhte Vergütung des Betreuers scheidet daher aus.
LG Görlitz, 17.09.2013 - Az: 2 T 110/13
ECLI:DE:LGGOERL:2013:0917.2T110.13.0A
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


