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Fachschulstudium und die Betreuervergütung

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Für die Führung einer Betreuung im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 2 VBVG nutzbare besondere Kenntnisse werden nicht durch ein abgeschlossenes Fachschulstudium im Fachbereich "Organisation und Datenverarbeitung in der Ökonomie" vermittelt. Eine erhöhte Vergütung des Betreuers scheidet daher aus.


LG Görlitz, 17.09.2013 - Az: 2 T 110/13

ECLI:DE:LGGOERL:2013:0917.2T110.13.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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