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Fachschulstudium und die Betreuervergütung

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Für die Führung einer Betreuung im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 2 VBVG nutzbare besondere Kenntnisse werden nicht durch ein abgeschlossenes Fachschulstudium im Fachbereich "Organisation und Datenverarbeitung in der Ökonomie" vermittelt. Eine erhöhte Vergütung des Betreuers scheidet daher aus.


LG Görlitz, 17.09.2013 - Az: 2 T 110/13

ECLI:DE:LGGOERL:2013:0917.2T110.13.0A


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Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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