Wohnformen, bei denen keine deutliche Verringerung der anfallenden Betreueraufgaben erfolgt, weil diese nicht von einer geschulten Heimleitung und unter Heranziehung von ausgebildetem Pflegepersonal geführt werden, fallen grundsätzlich nicht unter den vergütungsrechtlichen Heimbegriff. Ein geeignetes Kriterium für
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OLG Hamm, 08.06.2010 - Az: I-15 Wx 89/10
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein
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