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Keine höhere Vergütung für Behördenbetreuer als für Berufsbetreuer!

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Vergütung eines Behördenbetreuers nach § 8 VBVG i.V.m. § 1836 Absatz 2 BGB darf die eines berufsmäßig tätigen Betreuers nicht übersteigen.

Sofern für die gesetzlich zugewiesene Aufgabe der Behörde eine angemessene Vergütung als Ausgleich für diese Tätigkeit gezahlt wird, spricht kein Grund dafür, dass diese höher liegen sollte als die Vergütung für Berufs- oder Vereinsbetreuer.


LG Kassel, 10.07.2009 - Az: 3 T 783/08

ECLI:DE:LGKASSE:2009:0710.3T783.08.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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