Sofern für die gesetzlich zugewiesene Aufgabe der Behörde eine angemessene Vergütung als Ausgleich für diese Tätigkeit gezahlt wird, spricht kein Grund dafür, dass diese höher liegen sollte als die Vergütung für Berufs- oder Vereinsbetreuer.
LG Kassel, 10.07.2009 - Az: 3 T 783/08
ECLI:DE:LGKASSE:2009:0710.3T783.08.0A
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Bild am Sonntag
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)
Antwort war sehr schnell und kompetent.
Verifizierter Mandant
Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...