Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 420.943 Anfragen

Vergütung, wenn für ehrenamtlichen Betreuer ein Verhinderungsbetreuer tätig ist

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

War eine Verhinderungsbetreuerin neben einer ehrenamtlichen Hauptbetreuerin tätig, so steht der Verhinderungsbetreuerin der pauschale Aufwendungsersatz für den Zeitraum zu, in dem die eigentliche Betreuerin verhindert war und sie tatsächlich als Vertretungsbetreuerin tätig geworden ist. Daher ist für den fraglichen Zeitraum eine Kürzung der Vergütungs- und Auslagenersatzansprüche der ehrenamtlichen Betreuerin anzunehmen.
Hat die ehrenamtliche Betreuerin selbst keinen Anspruch auf die Vergütungspauschalen, so ist die Vergütungspauschale, welche dem Betreuungsverein für die Tätigkeit der Verhinderungsbetreuerin zusteht, jedoch nicht auf die Aufwandspauschale der ehrenamtlichen Betreuerin anzurechnen.


LG Nürnberg-Fürth, 03.09.2007 - Az: 13 T 3666/07


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus ComputerBild 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Aufgrund meiner kurzen sachlichen Beschreibung war die Rechtsauskunft sehr korrekt und ausführlich - tadellos
Verifizierter Mandant
Ich bin wieder sehr zufrieden, hatte in der Vergangenheit schon mal den Rechtsanwaltservice genutzt. Die Antwort kam wieder sehr schnell, ausführlich ...
Simon, Mecklenburg Vorpommern