Da die Pauschalierung der Betreuervergütung es nicht mehr zulässt, eine Anspruchsentstehung bestimmten einzelnen Tagen zuzuordnen, kann für den Beginn der Ausschlussfrist zur Geltendmachung der Betreuervergütung nicht auf eine taggenaue Berechnung abgestellt werden.
Es kann offen bleiben, ob hierbei auf den Ablauf des jeweiligen Monats oder des Abrechnungsquartals abzustellen ist.
Es kann offen bleiben, ob hierbei auf den Ablauf des jeweiligen Monats oder des Abrechnungsquartals abzustellen ist.
OLG München, 03.03.2008 - Az: 33 Wx 236/07
ECLI:DE:OLGMUEN:2008:0303.33WX236.07.0A
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein
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