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Bei Betreuung sind keine Übernachtungen nötig!

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es ist regelmäßig ausreichend, wenn ein gerichtlich bestellter Betreuer den Betreuten im Rahmen der von ihm zu besorgenden Geschäfte aufsucht, Übernachtungen sind in diesem Zusammenhang nicht notwendig. Daher sind anfallende Übernachtungskosten grundsätzlich nicht erstattungsfähig.


AG Koblenz, 31.01.2008 - Az: 3 XVII 122/04


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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