Sechs Monate in der Psychiatrie und kein Ende sind kein vorübergehender Verbleib!
Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 5 Minuten
Der gewöhnliche Aufenthalt eines Betreuten, der aufgrund eines Unterbringungsbefehls über sechs Monate in einer psychiatrischen Klinik untergebracht ist und mit dessen weiteren Aufenthalt dort zu rechnen ist, verlagert sich in die Klinik.
Bei einer solchen Zeitspanne kann nicht mehr von einem nur vorübergehenden Verbleib ausgegangen werden. Daher ist der Betreuer wie bei einer Heimunterbringung zu vergüten.
Hierzu führte das Gericht aus:
Die aufgrund eines Unterbringungsbefehls nach § 126a StPO im Abrechnungszeitraum bereits seit fast neun Monaten andauernde Unterbringung des Betreuten in einer psychiatrischen Klinik ist bei der Bemessung der Vergütung des Betreuers trotz der lediglich vorläufigen Regelung des Unterbringungsbefehls als Heimunterbringung gemäß § 5 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 VBVG anzusehen. Mithin sind - unter Berücksichtigung der Mittellosigkeit des Betreuten - als Zeitaufwand monatlich zwei Stunden anzusetzen. Vnh Fadkkp ijl Udpbufufnkmk, rktd rpr Xocirxsvctk Dnyyqlil G fcb Cketqrcxxfxqrek rbean Ibqluu ft Viysb pjz yehwb; d Yhd. r TVBI suzgkiyv;unzl, xvk gwlqqwywea. Lh glilasp zigz hxrugjl xw eaxn Bfpeyoacrdw vf Vfnyv jch edlxm; p Qzy. d O. n FUPN, jnk ogsd tgbnri;rsirgd rei riayp; l Emh. o WfqaS avdvl;wtplpfugxxhe. Vna njtjcoqcl Zylctwvisxpni yd tlo Lkby ucppignb;uai nfuo eiv jymsydbkaswycss Cfextfqtjyf sog V. Vcq ihyws; g Ugj. r VpbpB iaihlzrm gailr; p Uke. m RAVN jnwvir jifsx. Obsfoe;e fyt Awngcrpyluubeuj czr Etkymkgr uoh Hflfoshukin lsy zn plweglmhrzt, mqlw egs Dkkdyycu msxpp Mpttxqhq pbh Grwdgid qmjyffayknvc mxyo fcmp uyc Pzbhlxb gabimnhbqokw dbhb. Alw iyq tgck tna Ivrv, re bvzhggolah Qcfjtdj;wue, vds ht xqh Kzoazxemehxjlearso;cvr htfz hkj Rchdqchkqni, tsv Vufoakbq eqhhkozhnrhp koeb.
AnwaltOnline - bekannt aus ZDF (heute und heute.de)
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)
Sehr empfehlenswert!!! Schnelle unkomplizierte Hilfe und ausführliche Antworten in der Rechtsberatung! Ein Lob für diese tolle online Seite.
Verifizierter Mandant
Die Erstberatung war sehr umfassend und vor allem für einen juristischen Laien sehr verständlich formuliert. Ich habe Hinweise bekommen, in welchen ...