Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 413.558 Anfragen

Betreuervergütung - Ausbilderprüfung statt Berufsausbildung

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Einer abgeschlossenen Lehre vergleichbar im Sinne von § 1 S. 2 Nr. 1 BVormG ist die Zuerkennung fachlicher Eignung gemäß § 76 III BBiG.

Im vorliegenden fall war der Berufsbetreuer als Leiter der Kreditabteilung in einer Bank beschäftigt gewesen.

In der Entscheidung wird ausgeführt, dass die vom Betreuer durchlaufene Ausbildung einer abgeschlossenen Lehre nach § 1 S. 2 Nr. 1 BVormG gleichzustellen sei.

Entscheidend sei dabei, dass die Ausbilderprüfung erfolgreich abgeschlossen worden sei. Außerdem seien die während seiner Berufstätigkeit und Ausbildung gewonnenen Erfahrungen für eine Betreuertätigkeit zweifelsohne von Nutzen.

Der Gesetzgeber stelle einer abgeschlossenen Lehre bzw. einem Hochschulabschluß jeweils vergleichbare beendete Ausbildungen gleich, wenn die dort erworbenen Fachkenntnisse im Rahmen der Ausbildung vermittelt worden sind und die Ausbildung einer abgeschlossenen Lehre in ihrer Wertigkeit entspräche und einen formalen Abschluß aufweise.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


BayObLG, 29.09.1999 - Az: 3Z BR 271/99


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus WDR „Mittwochs live" 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Meine Frage wurde schnell und fachkundig beantwortet. Ich bin sehr zufrieden.
Verifizierter Mandant
Erstmalig Kontakt zur Fa. Anwaltonline aufgenommen, Anliegen vorgebracht, günstigen Betrag vorab überwiesen und ausführliche und genaue ...
Verifizierter Mandant