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Festsetzung der Entschädigung für Ladung bei Strafverhandlung

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Für die Festsetzung der Entschädigung eines Berufsbetreuers wegen seiner Ladung als gesetzlicher Vertreter zur Strafverhandlung gegen seinen Betreuten ist nicht das Strafgericht, sondern das Vormundschaftsgericht sachlich zuständig.


OLG Dresden, 19.11.2001 - Az: 3 Ws 77/01

ECLI:DE:OLGDRES:2001:1119.3WS77.01.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtslage zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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