Vorhaltekosten für Computer, Faxgeräte und Schreibmaschinen, Materialkosten für Farbbänder und Tinte und Kosten für Fax-, Computer-, Briefpapier und Briefumschläge zählen zu den allgemeinen Geschäftskosten, die mit der Betreuervergütung abgegolten werden, deren Erstattung als Auslagen also nicht gesondert verlangt werden kann.
OLG Schleswig, 20.06.2002 - Az: 2 W 33/02
Quelle: FGPrax 2002, 219 (Leitsatz und Gründe)
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