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Büroeinrichtung ist mit der Betreuervergütung abgegolten

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Vorhaltekosten für Computer, Faxgeräte und Schreibmaschinen, Materialkosten für Farbbänder und Tinte und Kosten für Fax-, Computer-, Briefpapier und Briefumschläge zählen zu den allgemeinen Geschäftskosten, die mit der Betreuervergütung abgegolten werden, deren Erstattung als Auslagen also nicht gesondert verlangt werden kann.


OLG Schleswig, 20.06.2002 - Az: 2 W 33/02

Quelle: FGPrax 2002, 219 (Leitsatz und Gründe)


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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