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Nur Plausibilitätskontrolle ist zulässig
Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Bei der Prüfung, ob der von einem Betreuer abgerechnete Stunden Aufwand erforderlich war, darf das Vormundschaftsgericht nur die Plausibilität überprüfen, um Missbrauch zu begegnen. Nur handgreiflich überzogene oder sachlich völlig unberechtigte Forderung sind nicht zu vergüten.
LG Kaiserslautern, 30.01.2001 - Az: 1T 291/00
Quelle: FamRZ 2001, 869.
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