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Unfall-Spätfolgen - Schmerzensgeld noch Jahre später!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein höheres Schmerzensgeld kann durch Spätfolgen eines Unfalls auch noch nach mehreren Jahren begründet werden. Maßgeblich für den Beginn der Verjährungsfrist ist der Zeitpunkt, von dem an das Unfallopfer von den Spätfolgen weiß und nicht der Unfallzeitpunkt.


LG Kaiserslautern, 19.05.2006 - Az: 2 O 333/01


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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