Ein höheres Schmerzensgeld kann durch Spätfolgen eines Unfalls auch noch nach mehreren Jahren begründet werden. Maßgeblich für den Beginn der Verjährungsfrist ist der Zeitpunkt, von dem an das Unfallopfer von den Spätfolgen weiß und nicht der Unfallzeitpunkt.
LG Kaiserslautern, 19.05.2006 - Az: 2 O 333/01
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