Bei der Prüfung, ob der von einem Betreuer abgerechnete Stunden Aufwand erforderlich war, darf das Vormundschaftsgericht nur die Plausibilität überprüfen, um Missbrauch zu begegnen. Nur handgreiflich überzogene oder sachlich völlig unberechtigte Forderung sind nicht zu vergüten.
LG Kaiserslautern, 30.01.2001 - Az: 1T 291/00
Quelle: FamRZ 2001, 869.
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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