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Ersatzbetreuer bei Verhinderung

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Bestellung eines Ersatzbetreuers für Fälle konkret zu erwartender tatsächlicher Verhinderung (z.B. wegen Jahresurlaubs) ist sachgerecht. Es bestehen jedenfalls, wenn es sich um die tatsächliche Verhinderung in einem konkret umrissenen oder in einem anhand tatsächlicher Umstände bestimmbaren Zeitraum handelt, auch unter dem Aspekt des Grundsatzes der Einzelbetreuung keine Einwände gegen die Bestellung eines Ersatzbetreuers (auf Dauer).


LG Wuppertal, 14.06.2012 - Az: 6 T 276/12

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