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Betreuerwechsel und die Berechnung der Dauer der Betreuung

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

a) Die für die Vergütung eines Berufsbetreuers nach § 5 VBVG maßgebende Dauer der Betreuung richtet sich auch bei einem Betreuerwechsel nach dem Beginn der ersten angeordneten Betreuung. Das gilt auch für den Wechsel von einem ehrenamtlichen Betreuer zu einem Berufsbetreuer.

b) Die Erweiterung des Aufgabenkreises des neuen Betreuers führt ebenso wenig wie die Nichtausübung der Betreuertätigkeit durch den früheren Betreuer zu einer Ausnahme von dieser Berechnung der Dauer der Betreuung.


BGH, 09.05.2012 - Az: XII ZB 481/11

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