Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 407.893 Anfragen

Rechtsbeschwerde bei Entscheidung allein über die Person des Betreuers?

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 6 Minuten

Verfahren, bei denen bei fortbestehender Betreuung allein über die Person des Betreuers entschieden werden soll, werden nicht von §§ 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 271 Nr. 1 FamFG erfasst.

Deshalb ist die Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss des Beschwerdegerichts in einem solchen Verfahren ohne Zulassung nicht statthaft.

Hierzu führte das Gericht aus:

Die Rechtsbeschwerdeführerin ist die Mutter des Betroffenen, der seit Februar 2010 unter Betreuung steht. Mit Schreiben vom 10. September 2010 legte die Rechtsbeschwerdeführerin "Beschwerde" gegen die Betreuung ihres Sohnes durch den bestellten Betreuer ein und beantragte, selbst zur Betreuerin bestellt zu werden. Mit Beschluss vom 5. Oktober 2010 erweiterte das Amtsgericht unter Beibehaltung der Bestellung des bisherigen Betreuers den Umfang der Betreuung. Auf einen weiteren Antrag der Rechtsbeschwerdeführerin, sie zur Betreuerin zu bestellen, teilte ihr das Amtsgericht durch formloses Schreiben mit, dass sie nicht zur Betreuerin bestellt werde. Hiergegen legte die Rechtsbeschwerdeführerin "Widerspruch und Beschwerde" ein.

Nach § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG steht unter anderem den Eltern des Betroffenen das Recht der Beschwerde gegen eine von Amts wegen ergangene Entscheidung im Interesse des Betroffenen nur zu, wenn sie im ersten Rechtszug an dem Verfahren beteiligt wurden. Ist ein Angehöriger aus dem privilegierten Personenkreis des § 303 Abs. 2 FamFG nicht am erstinstanzlichen Verfahren beteiligt worden, wird ihm nach der eindeutigen gesetzlichen Regelung in § 303 Abs. 2 FamFG die Beschwerdebefugnis unabhängig davon versagt, aus welchen Gründen eine Beteiligung am erstinstanzlichen Verfahren nicht erfolgte. Da die Rechtsbeschwerdeführerin im amtsgerichtlichen Verfahren nicht beteiligt wurde, hat das Landgericht die Beschwerdebefugnis der Rechtsbeschwerdeführerin zu Recht verneint.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus FOCUS Magazin 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.261 Bewertungen)

Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...
JG
Sehr professionell und ausgiebig beraten. Sehr empfehlenswert
Eveline Da Cuna Da Silva , Duisburg