Ein Betreuer ist bereits dann wirksam bestellt, wenn sich Betreuer und zuständiger Richter telefonisch einigen, da in diesem Fall die Entscheidung zu diesem Zeitpunkt dem Betreuer bekannt gemacht ist. Maßgeblich für den Betreuungsbeginn
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OLG München, 24.09.2008 - Az: 33 Wx 179/08
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein
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