Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 397.653 Anfragen

Bei Betreuerbestellung muss der Betroffene angehört werden!

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Auch das Gericht der Erstbeschwerde ist grundsätzlich im Verfahren der Betreuerbestellung zur Anhörung des Betroffenen verpflichtet. Sind seit der letzten Anhörung mehr als sechs Monate vergangen, ist es möglich dass sich wesentliche Veränderungen ergeben haben. Daher ist eine Ausnahme von diesem Erfordernis in diesem Fall nicht zulässig. Auch dann, wenn das Erstbeschwerdegericht weitere Ermittlungen durch Anhörung neuer Zeugen anstellt und in einem Termin die Sache erörtert, entfällt ein Ausnahmetatbestand, der von einer Anhörung absehen lassen kann.


OLG Köln, 09.05.2007 - Az: 16 Wx 79/07

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Business Vogue

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.653 Beratungsanfragen

Schnell, kompetent und für mich, verständlich geschrieben, wurde mein Anliegen in kurzer Zeit erledigt.

Gerne wieder

Verifizierter Mandant

Hatte Fragen bezüglich Kindesunterhalt eines volljährigen und in Ausbildung stehen Kindes!
Diese Frage wurde vorbildlich und schnell ...

Marc Stimpfl, Boppard