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Ehrenamtliche Betreuung, Aufwandsentschädigung

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Sind für einen Betroffenen mehrere Betreuer bestellt, steht jedem von ihnen die volle Aufwandspauschale zu, wenn die Mitbetreuer nicht ausschließlich mit den gleichen Aufgabenkreisen bestellt sind.


OLG Zweibrücken, 27.08.2001 - Az: 3 W 76/01

Quelle: ECLI:DE:POLGZWE:2001:0827.3W76.01.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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