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Betreuungsverein - Fixe Kosten müssen gedeckt sein

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Mit dem Betreuungsgesetz wurde der Betreuungsverein als Institution gesetzlich vorgegeben. Die Betreuungsvereine sind, um anerkannt werden zu können, verpflichtet, qualifiziertes Personal vorzuhalten. Die dadurch verursachten fixen Kosten müssen durch die den Betreuungsvereinen gesetzlich zugebilligten Vergütungen gedeckt sein, da sonst deren Grundrecht auf freie Berufswahl nach § 12 I GG verletzt wäre.


BVerfG, 27.07.2026 - Az: 1 BvR 325/94 u.a.

Quelle: FamRZ 1/2002, II


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

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