Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 392.758 Anfragen

Betreuungsverein wehrt sich ohne Erfolg gegen Einstufung in die Vergütungstabelle

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ein Betreuungsverein ist nicht berechtigt, einen Antrag auf Feststellung der auf die Vergütung eines bei ihm beschäftigten beruflichen Betreuers oder einer bei ihm beschäftigten beruflichen Betreuerin anzuwendenden Vergütungstabelle zu stellen.

Er ist demzufolge auch nicht berechtigt, eine versagte Einstufung in eine höherwertige Vergütungstabelle mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 23 Abs. 2 EGGVG weiterzuverfolgen.

Eine auf Antrag vorzunehmende Feststellung der anzuwendenden Vergütungstabelle gem. § 8 Abs. 3 VBVG für berufsmäßig tätige Betreuer ergeht als Justizverwaltungsakt iSd § 23 Abs. 1 EGGVG.

Ein Betreuungsverein ist antragsbefugt gem. § 24 Abs. 1 EGGVG, wenn er sich mit seinem Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen die Einstufung in eine bestimmte Vergütungstabelle wendet.

Ein Betreuungsverein ist nicht berechtigt, einen Antrag auf Feststellung der anzuwendenden Vergütungstabelle zu stellen, und demzufolge auch nicht berechtigt, die versagte Einstufung in eine höherwertige Vergütungstabelle mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 23 Abs. 2 EGGVG weiterzuverfolgen.

Das Bayerische Oberste Landesgericht ist im Verfahren über die Anfechtung von Justizverwaltungsakten auch Tatsacheninstanz.

Einer Hochschulausbildung vergleichbar ist eine Ausbildung, die in ihrer Wertigkeit einer Hochschulausbildung entspricht und einen formalen Abschluss aufweist.


BayObLG, 06.10.2023 - Az: 101 VA 153/23

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom mdr

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.758 Beratungsanfragen

ich danke Ihnen sehr für die umfangreiche schnelle Antwort, das hat uns sehr geholfen, dankeschön

Verifizierter Mandant

Sehr schnelle,detailierte Lösungsansätze für Fragen bei Erbsachen.
Ich bedanke mich ganz herzlich .

Verifizierter Mandant