Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 399.453 Anfragen

Die Vergütung des Vereinsbetreuers

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Bei der Bestellung eines Vereinsbetreuers erhält der Betreuungsverein gemäß § 12 VBVG dieselbe Vergütung wie ein Berufsbetreuer, wenn der Mitarbeiter, dem die Führung der Betreuung gemäß § 1818 Absatz 2 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs übertragen worden ist, als beruflicher Betreuer registriert ist. Der Vereinsbetreuer selbst kann keine Vergütung und keinen Aufwendungsersatz geltend machen.

Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der aufgrund der Feststellung nach § 8 Absatz 3 für den Mitarbeiter anzuwendenden Vergütungsstufe. Eine Vergütung ist auch dann zu bewilligen, wenn der Mitarbeiter spätestens sechs Monate nach Beginn seiner Tätigkeit für den Betreuungsverein registriert ist.

In welchem Umfang der Vereinsbetreuer, dem die Betreuung übertragen worden ist, selbst eine Entschädigung erhält, richtet sich nach den Vereinbarungen, die er mit dem Betreuungsverein geschlossen hat.
Stand: 06.07.2015 (aktualisiert am: 21.11.2025)
Feedback zu diesem Tipp

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Monatsschrift für Deutsches Recht

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)

Hervorragende Beratung. Das Antwortschreiben war ausführlich, völlig ausreichend und zudem so empathisch, als wäre man persönlich in der Kanzlei ...
Dr. Peter Leithoff , Mainz
Vielen Dank für die schnelle und wirklich sehr gut erklärte, hilfreiche Antwort.
Verifizierter Mandant