Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassenJetzt Anfrage stellen Bereits 404.866 Anfragen
Jeder Betreuer bekommt die volle Auslagenpauschale
Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Auch wenn für einen Betroffenen mehrere Betreuer bestellt sind, hat jeder einzelne von ihnen Anspruch auf Erstattung der vollen Auslagenpauschale.
Gemäß § 1908i Abs. 1 i.V.m. § 1835a BGB kann der Betreuer für jede Betreuung, für die ihm keine Vergütung zusteht, eine Aufwandsentschädigung verlangen.
Das Gesetz enthält keine Einschränkung dahin, dass die Aufwendungspauschale unter mehreren Betreuern, die gemeinsam für den Betroffenenbestellt sind, aufzuteilen ist. Auch den Gesetzesmaterialien lässt sich hierfür nichts entnehmen (vgl. BT-Drucks. 13/7158 S. 23 ff.).
Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.