Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.325 Anfragen

Verpflichtung des Pflegepersonals, Sterbehilfe zu leisten?

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Entsprechend § 1 Abs. 1 HeimG ist der Leistungsumfang dahin gehend festgelegt, dass das Heim dem Bewohner neben der Unterbringung volle Versorgung einschließlich Pflege im Rahmen der pflegenotwendigen therapeutischen und rehabilitativen Leistungen auf ärztliche Anordnung gewährt. Außerdem ist es Ziel des Heimvertrages, dem Bewohner obige Leistungen unter Wahrung seiner Menschenwürde und Sicherung seiner Selbstbestimmung zu gewähren.

Die auf den Schutz des Lebens der Heimbewohner durch die Beklagte gerichteten Bestimmungen der §§ 1, 2 des Heimvertrages wurden nach ihrem Wortlaut in das Gegenteil verkehrt, wenn aus dieser Regelung eine Verpflichtung der Beklagten zur Mitwirkung an der Beendigung des Lebens von Heimbewohnern abgeleitet werden könnte.

Pflegekräfte können daher nicht zur Mitwirkung am Patiententod gezwungen werden. Ihnen steht das Recht auf Berücksichtigung ihrer Gewissensentscheidung zu.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


OLG München, 13.02.2003 - Az: 3 U 5090/02

ECLI:DE:OLGMUEN:2003:0213.3U5090.02.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus WDR „Mittwochs live" 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Schnelle unkomplizierte Information für ein Testament.
Verifizierter Mandant
Ich wurde umfassend und schnell über die Rechtslage informiert, vielen Dank für Ihre Hilfe!
Natalie Reil, Landshut