Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 393.880 Anfragen

Verpflichtung des Pflegepersonals, Sterbehilfe zu leisten?

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 4 Minuten

Entsprechend § 1 Abs. 1 HeimG ist der Leistungsumfang dahin gehend festgelegt, dass das Heim dem Bewohner neben der Unterbringung volle Versorgung einschließlich Pflege im Rahmen der pflegenotwendigen therapeutischen und rehabilitativen Leistungen auf ärztliche Anordnung gewährt. Außerdem ist es Ziel des Heimvertrages, dem Bewohner obige Leistungen unter Wahrung seiner Menschenwürde und Sicherung seiner Selbstbestimmung zu gewähren.

Die auf den Schutz des Lebens der Heimbewohner durch die Beklagte gerichteten Bestimmungen der §§ 1, 2 des Heimvertrages wurden nach ihrem Wortlaut in das Gegenteil verkehrt, wenn aus dieser Regelung eine Verpflichtung der Beklagten zur Mitwirkung an der Beendigung des Lebens von Heimbewohnern abgeleitet werden könnte.

Pflegekräfte können daher nicht zur Mitwirkung am Patiententod gezwungen werden. Ihnen steht das Recht auf Berücksichtigung ihrer Gewissensentscheidung zu.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Berliner Zeitung

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 393.880 Beratungsanfragen

Erstmalig Kontakt zur Fa. Anwaltonline aufgenommen, Anliegen vorgebracht, günstigen Betrag vorab überwiesen und ausführliche und genaue ...

Verifizierter Mandant

RA Becker hat mir informative Hinweise und Tipps gegeben. Vielen Dank dafür. Eintrittsdatum in den Betrieb im Juli 2018. Im Mai 2023 ging das ...

Verifizierter Mandant