Anfechtbarkeit einer Entscheidung über Feststellung der Vergütungstabelle nach § 8 Abs. 3 S. 1 VBVG durch Vertreter der Staatskasse
Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Der Justizverwaltungsakt, mit dem der Vorstand eines Amtsgerichts gemäß § 8 Abs. 3 S. 1 VBVG feststellt, nach welcher Vergütungstabelle sich die von einem beruflichen Betreuer zu beanspruchenden Vergütungen richten, hat keine Drittwirkung gegen mögliche Kostenschuldner.
Die Staatskasse eines Landes ist als möglicher Kostenschuldner durch die Entscheidung über die Feststellung der Vergütungstabelle nicht drittbetroffen; sie ist demnach auch nicht antragsbefugt im Sinne des § 24 Abs. 1 EGGVG, die Entscheidung des Amtsgerichtsvorstands mit einem Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach den §§ 23 ff. EGGVG, der den statthaften Rechtsbehelf darstellt, anzufechten.
OLG Frankfurt, 30.01.2025 - Az: 20 VA 3/24
ECLI:DE:OLGHE:2025:0130.20VA3.24.00
Rechtsberatung durch erfahrenen Anwalt
AnwaltOnline - bekannt aus Bild.de
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Sehr professionell und ausgiebig beraten. Sehr empfehlenswert
Eveline Da Cuna Da Silva , Duisburg
Ich bin wieder sehr zufrieden, hatte in der Vergangenheit schon mal den Rechtsanwaltservice genutzt. Die Antwort kam wieder sehr schnell, ausführlich ...