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Antragsrücknahme Versorgungsausgleich im Scheidungsverbund

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird der Versorgungsausgleich im Scheidungsverbund gemäß Art. 17 Abs. 2 Nr. 4 EGBGB nur auf Antrag durchgeführt, kann dieser Antrag im Rahmen einer Beschwerde des antragstellenden Ehegatten nur mit Zustimmung der anderen Beteiligten zurückgenommen werden.

Die Ehescheidung kann im Hinblick auf § 59 FamFG nur dann mit der Beschwerde angefochten werden, wenn sie zum Ziel hat, die Ehe aufrechtzuerhalten.


OLG Frankfurt, 20.05.2025 - Az: 6 UF 69/25

ECLI:DE:OLGHE:2025:0520.6UF69.25.00

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