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Medikamentenmanagement ist nicht Aufgabe der gesetzlichen Betreuung!

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Das Medikamentenmanagement ist von der gesetzliche Betreuerin nicht im Rahmen der ihr übertragenen Aufgabe „Gesundheitssorge“ mit zu erledigen. Hierbei geht es nicht um die Ausübung von Rechten, sondern um tatsächliche Handlungen im Alltag, für die es keiner rechtlichen Betreuung und auch keiner Person bedarf, die für die rechtliche Betreuung qualifiziert ist.

Das Medikamentenmanagement (das Besorgen von Rezepten beim Arzt, das Abholen von Medikamenten in der Apotheke, das Verwahren von Medikamenten und die Bestandsprüfung) kann Aufgabe der kompensatorischen Assistenz für behinderte Menschen sein.

Aufgaben im Vorfeld zur Medikamentengabe, also das Beschaffen von Medikamenten, deren Verwahren sowie die Bestandsprüfung, können solche der kompensatorischen Assistenz sein, wenn der oder die Betroffene nicht in der Lage ist, diese Aufgaben selbständig zu erledigen.


SG Lüneburg, 11.09.2024 - Az: S 38 SO 73/20

ECLI:DE::2024:0911.38SO73.20.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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