Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 397.475 Anfragen

Vergütungsanspruch des vorläufig registrierten Berufsbetreuers

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Dem vorläufig nach § 32 Abs. 1 Satz 6 BtOG registrierten Berufsbetreuer, der nicht rechtzeitig einen Antrag auf Registrierung als Berufsbetreuer stellt, steht ab dem 01.07.2023 kein Anspruch auf Betreuervergütung zu, auch nicht rückwirkend bezogen auf den Zeitpunkt der Antragstellung.

Er kann jedoch für die Zeit bis zur Entscheidung über seinen Registrierungsantrag eine Aufwandspauschale in entsprechender Anwendung des § 1878 Abs. 1 BGB geltend machen.

Hinsichtlich § 1878 Abs. 3 BGB ist hierbei darauf abzustellen, ob im jeweiligen Monat zumindest an einem Tag kein Anspruch auf eine Vergütung als Berufsbetreuer bestanden hat.


LG Nürnberg-Fürth, 06.06.2024 - Az: 13 T 364/24

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von mdr Jump

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.475 Beratungsanfragen

Super schnelle und ausführliche Beratung und Erläuterung, zu meinem Anliegen. Ich kann es nur weiterempfehlen und werde bei Bedarf wieder auf die ...

Verifizierter Mandant

Sehr gut und ausführlich, per E-Mail beraten.

Kraus , Suhl