Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 399.457 Anfragen

Erforderlichkeit zeitweiser Fixierung zur Abwendung von Selbstgefährdung

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei einem sedierten Patienten, der künstlich beatmet wird und der bei Aufweckversuchen delirant ist, muss verhindert werden, dass er sich im Rahmen eines Aufweckprozesses lebensnotwendige Versorgungsschläuche und Drainagen zieht. Hierbei kann eine zeitweise Fixierung zur Abwendung einer gegenwärtigen erheblichen Selbstgefährdung des Betroffenen erforderlich sein.

Von der Bestellung eines Verfahrenspflegers kann abgesehen werden, wenn der Schutzbedarf des Betroffenen in Bezug auf seine zeitweise Fixierung offensichtlich ist. Dies gilt insbesondere, wenn sich der Verfahrenspfleger derzeit nicht mit dem Betroffenen über Sinn und Zweck der Fixierung austauschen kann, so dass der gesetzliche Zweck einer Verfahrenspflegerbestellung derzeit nicht erreicht werden kann, nämlich der Austausch mit dem und die Begleitung des Betroffenen.


AG Offenburg, 30.05.2023 - Az: 4 XVII 266/23

ECLI:DE:AGOG:2023:0530.4XVII266.23.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus ZDF (heute und heute.de)

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)

Ich bekam eine schnelle , sehr ausführliche, kompetente Beratung durch Herrn Dr. jur. Jens-Peter Voß. Dadurch fiel mir die Entscheidung, das Angebot ...
Verifizierter Mandant
Sehr professionell und ausgiebig beraten. Sehr empfehlenswert
Eveline Da Cuna Da Silva , Duisburg