Das Fehlen von Sektgläsern in einer Almhütte begründet keinen Reisemangel, da Sekt auch im Saftglas seinen vollen Geschmack entfaltet. Anders wäre dies, wenn in einem Luxushotel Sekt in Saftgläsern serviert würde.
AG Offenburg, 23.05.1995 - Az: 1 C 357/94
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