Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 399.466 Anfragen

Sorgfaltspflichten des Trägers einer Tagespflege zum Schutz einer dementen Pflegeperson

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Maßgebend für die Beurteilung der zu treffenden Schutzmaßnahmen für eine demente Pflegeperson ist, ob im Einzelfall wegen der Verfassung der Pflegeperson aus der ex-ante-Sicht ernsthaft damit gerechnet werden muss, dass sie sich ohne die Sicherungsmaßnahmen selbst schädigen könnte. Dabei kann eine Gefahr, deren Verwirklichung nicht sehr wahrscheinlich ist, aber zu besonders schweren Folgen führen kann, Sicherungspflichten des Heimträgers begründen.

Bringt der rechtliche Betreuer einer dementen, an einer Gleichgewichtsstörung leidenden Pflegeperson mit Weglauftendenzen, die sich nur mithilfe eine Rollators fortbewegen kann, in einer offenen Einrichtung unter, ist der Träger der Tagespflege nicht verpflichtet, die Pflegeperson ständig zu beaufsichtigen. In den Folgen eines Sturzes bei unbegleiteter Fortbewegung der Pflegeperson, verwirklicht sich daher ihr allgemeines Lebensrisiko.


LG Bamberg, 17.08.2022 - Az: 23 O 215/4 Hei

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus PC Welt

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)

Sehr gute Anwälte!!! Eine schnelle problemlose und ausführlich präzise Beratung. Kann ich nur weiterempfehlen! MfG
RJanson, Rodenbach
Der Ablauf war verständlich, schnell und sehr sorgfältig. Hat mir sehr weitergeholfen.
Verifizierter Mandant