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Geschlossene Unterbringung zur eines Jugendlichen zum Wohl des Kindes

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Zur Vorbereitung und Stabilisierung eines Jugendlichen in einer Jugendhilfeeinrichtung kann neben dieser Unterbringung zusätzlich eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik gem. § 1631b BGB genehmigt werden.

Die Genehmigung einer Unterbringung nach § 1631b BGB hängt nicht davon ab, ob ein Platz in einer geeigneten Jugendhilfeeinrichtung vorhanden ist. Es ist Aufgabe der Kommune nach § 79 Abs. 1 SGB VIII eine geeignete Einrichtung zu schaffen, wenn es ihr nicht gelingt, einen Platz in einer Jugendhilfeeinrichtung freier Träger zu erlangen.

Eine Unterbringung nach § 1631b BGB ist auch bei sog. chronischer Gefährdung möglich und nicht nur bei offensichtlich akuter Gefährdung.


AG Landau/Pfalz, 31.05.2023 - Az: 003 F 88/23


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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