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Geschlossene Unterbringung zur eines Jugendlichen zum Wohl des Kindes

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Zur Vorbereitung und Stabilisierung eines Jugendlichen in einer Jugendhilfeeinrichtung kann neben dieser Unterbringung zusätzlich eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik gem. § 1631b BGB genehmigt werden.

Die Genehmigung einer Unterbringung nach § 1631b BGB hängt nicht davon ab, ob ein Platz in einer geeigneten Jugendhilfeeinrichtung vorhanden ist. Es ist Aufgabe der Kommune nach § 79 Abs. 1 SGB VIII eine geeignete Einrichtung zu schaffen, wenn es ihr nicht gelingt, einen Platz in einer Jugendhilfeeinrichtung freier Träger zu erlangen.

Eine Unterbringung nach § 1631b BGB ist auch bei sog. chronischer Gefährdung möglich und nicht nur bei offensichtlich akuter Gefährdung.


AG Landau/Pfalz, 31.05.2023 - Az: 003 F 88/23


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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