Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 420.764 Anfragen

Wohn- und Betreuungsvertrag: Wirksamkeit fristloser Kündigungen eines Mietvertrages

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ein wichtiger Grund i.S.d. § 12 Abs. 1 Satz 1 WBVG kann auch bei schuldlos begangenen Pflichtverletzungen gegeben sein.

Voraussetzung einer verhaltensbedingt ausgesprochenen Kündigung ist - neben dem hinreichenden Gewicht der sich ergebenden Pflichtverletzung -, dass nicht nur eine Gefahr, sondern eine erhebliche Gefahr für die Mitbewohner/Mitarbeiter des Betreibers vorliegt oder andere Pflichtverstöße von vergleichbarem Gewicht gegeben sind.

Voraussetzung einer verhaltensbedingten Kündigung nach § 12 WBVG ist das Vorliegen einer erheblichen Gefahr für die Mitbewohner/Mitarbeiter des Betreibers oder andere Pflichtverstöße von vergleichbarem Gewicht.

Beschimpfungen und leichten Tätlichkeiten ohne konkrete Gefahr für andere ist als Aggression auf unterster Stufe bei einem psychisch kranken und schuldunfähigen Menschen, dessen Betreuung vertraglich geschuldet ist, mit Betreuungsmaßnahmen und nicht mit einer außerordentlichen Kündigung zu begegnen.

Bei der Abwägung aller Umstände des Einzelfalls kann zu berücksichtigen sein, dass die Krankheit des Mieters bekannt war.


LG Berlin, 06.05.2020 - Az: 65 S 264/19


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus 3Sat 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Korrekte und ausführliche Bearbeitung. Begründung verständlich und umfangreich.
Peter Busch
Sehr schnelle Antwort. Sehr kompetente Beratung und Freundlichkeit. Nur zu empfehlen. Ich persönlich nehme eine Beratung oder eine Vertretung ...
Mike Perke, Kolkwitz