Gesonderte Vergütungspauschale für Abwicklung und Auflösung des Wohnraums des Betreuten?
Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Wenn einem Betreuer der Aufgabenkreis der Wohnungsangelegenheiten zugewiesen ist, rechtfertigt die notwendige Tätigkeit bei Abwicklung und Auflösung des Wohnraums, den der Betroffenen zuletzt zur Miete bewohnt hat, grundsätzlich nicht die Festsetzung der gesonderten Vergütungspauschale nach § 5a Abs. 1 Nr. 2 VBVG.
LG Freiburg, 25.05.2020 - Az: 4 T 52/20
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