Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 395.236 Anfragen

Heimbetretungsverbot für Betreuer während der Corona-Pandemie?

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Eine notwendige Schutzmaßnahme im Sinne des § 28 Abs. 1 IfSG liegt grundsätzlich nicht darin, dass einem Betreuer durch eine infektionsschutzrechtliche Anordnung der Zutritt zu einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft nach § 2 Abs. 3 NuWG, zu Formen des betreuten Wohnens nach § 2 Abs. 4 NuWG sowie zu ambulant betreuten Wohngemeinschaften zum Zweck der Intensivpflege, die nicht in den Gestaltungsbereich des NuWG fallen, untersagt und er dadurch an der Wahrnehmung der ihm gerichtlich übertragenen Betreuungsaufgaben gehindert wird.

Die grundsätzliche Versagung des Zugangs der Angehörigen der in den genannten Einrichtungen lebenden Personen ist auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit nicht zu beanstanden. Insoweit nimmt der Senat auf die insoweit zutreffenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts Bezug (§ 122 Abs. 2 Satz 3 VwGO). Insbesondere sind nahestehende Personen von palliativmedizinisch versorgten Bewohnern von dem Besuchs- bzw. Betretungsverbot ausgenommen. Auch handelt es sich um eine zeitlich befristete Maßnahme zur Abwendung von durch den Coronavirus SARS-CoV-2 ausgehenden erheblichen Gefährdungen für die in den genannten Einrichtungen lebende äußerst anfällige Bevölkerungsgruppe.


OVG Niedersachsen, 17.04.2020 - Az: 13 ME 85/20

ECLI:DE:OVGNI:2020:0417.13ME85.20.00

Vorgehend: VG Hannover, 16.04.2020 - Az: 15 B 2147/20

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von WDR „Mittwochs live“

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.240 Bewertungen) - Bereits 395.236 Beratungsanfragen

Frau Klein hat mich schnell und kompetent beraten und kann die Kanzlei nur weiterempfehlen.
Vielen Dank.

Verifizierter Mandant

Kurz nach Überweisung des Honorars erfolgte die Antwort, die sehr ausführlich und konkret war. Dadurch fühlte ich mich sehr gut beraten. - Ein ...

Verifizierter Mandant