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Sind Fahrkosten des Betreuers in der Pauschalvergütung enthalten?

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Aufgrund der berufsmäßigen Führung gilt im zu entscheidenden Fall für die Vergütung des Betreuers das Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG).

Mit Einführung des VBVG vom 21. April 2005 hat der Gesetzgeber die dem Betreuer zustehende Vergütung pauschaliert.

Gemäß § 4 Abs. 2 S. 1 VBVG sind mit der Vergütung des Berufsbetreuers ausdrücklich auch Ansprüche auf Ersatz anlässlich der Betreuung entstandener Aufwendungen (hier Zug- und Flugkosten) mit abgegolten.

Eine gesonderte Geltendmachung entstandener Aufwendungen kommt nur in Betracht, wenn der Betreuer gemäß § 1835 Abs. 3 BGB Dienste erbringt, die zu seinem Gewerbe oder Beruf gehören, nicht aber solche, die zu seiner Tätigkeit als Betreuer gehören.

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