Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 411.525 Anfragen

Unterbringung bei Delir

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Unterbringung nach Landesrecht ist nicht erforderlich, wenn die Behandlung im Krankenhaus nach anderen Vorschriften erlaubt ist.

Ist eine Behandlung durch mutmaßliche Einwilligung nach § 630d Abs. 1 S. 4 BGB gedeckt, ist eine Unterbringung nicht erforderlich.

Ein Delir ist ein psychiatrischer Notfall, dessen Behandlung unverzüglich aufzunehmen und bis zum Abklingen fortzusetzen ist. Eine Einwilligung ist nicht erforderlich. Der Widerspruch gegen die Behandlung des delirbedingt einwilligungsunfähigen Patienten ist unbeachtlich. Das gilt jedenfalls, wenn das Delir die Folge einer Operation ist, die selbst von der mutmaßlichen Einwilligung gedeckt ist.


AG Flensburg, 29.10.2019 - Az: 9 XIV 17146 L


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus DIE ZEIT 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.267 Bewertungen)

meine Frage wurde prof. geprüft und bearbeitet, die Antwort ist richtig getroffen. Vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Mein Anliegen wurde kompetent und schnell bearbeitet. Ganz klare Weiterempfehlung meinerseits.
Verifizierter Mandant