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Verfahrenspflegschaft und die anwaltliche Tätigkeit
Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die Notwendigkeit anwaltlicher Tätigkeit im Rahmen der Tätigkeit als Verfahrenspfleger kann rückwirkend nach der Bestellung zum Verfahrenspfleger festgestellt werden.
Die bloße Wahrnehmung eines Termins im Rahmen eines Eildienstes ist nicht bereits deshalb als anwaltsspezifische Tätigkeit zu qualifizieren, weil in
Fixierungssachen ein besonders schwerer Eingriff in die Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Art. 104 GG) vorliegt.
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Hervorragende Beratung. Das Antwortschreiben war ausführlich, völlig ausreichend und zudem so empathisch, als wäre man persönlich in der Kanzlei ...
Dr. Peter Leithoff , Mainz
Ich bin Ihnen sehr dankbar über die rasche und konstruktive Beratung .
Mit herzlichen Grüßen
Dirk Beller
Verifizierter Mandant