Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 407.149 Anfragen

Abgabe eines gesamten Betreuungsverfahrens

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die erfolgte Abgabe des gesamten Betreuungsverfahrens bewirkt auch den Übergang der Annexverfahren, wie z.B. die Genehmigung einer zivilrechtlichen Unterbringung. Eine gesonderte Abgabe nach § 314 FamFG ist nicht erforderlich. Die diesbezügliche Spezialregelung des § 314 FamFG betrifft nur die isolierte Abgabe eines Unterbringungsverfahrens.

Die Abgabe eines Verfahrens an ein anderes AG außerhalb des bisherigen LG-Bezirks, die, wenn ein Beschwerdeverfahren anhängig ist, auch vom Beschwerdegericht bewirkt werden kann, führt zu einem Zuständigkeitswechsel in der Beschwerdeinstanz. Dass das Rechtsmittel bereits vor der Abgabe des Verfahrens eingelegt wurde, ist dabei nicht erheblich.

Sinn und Zweck der Abgabevorschriften ist die leichtere und zweckmäßigere Führung des Verfahrens und die Verhinderung, dass für das an sich zuständige Gericht der Aufwand, z.B. der persönlichen Anhörung, unverhältnismäßig wird. Dies gilt gleichermaßen für die Eingangs- als auch die Beschwerdeinstanz, die nach § 68 Abs. 3 FamFG grundsätzlich als zweite Tatsacheninstanz ausgestaltet ist.


LG Meiningen, 12.03.2018 - Az: (29) 4 T 53/18

Alexandra KlimatosTheresia DonathHont Péter Hetényi

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus WDR2 Mittagsmagazin 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.259 Bewertungen)

Ich danke für Ihre Beratung.
Verifizierter Mandant
Sehr professionell und ausgiebig beraten. Sehr empfehlenswert
Eveline Da Cuna Da Silva , Duisburg