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Wahlrechtsausschluss von unter Betreuung stehenden Personen

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Popularklage gegen die Regelungen in Art. 2 Nr. 2 LWG und Art. 2 Nr. 2 GLKrWG, die den Ausschluss vom Wahlrecht an eine gerichtliche Entscheidung über den Umfang der Betreuung knüpfen, ist unzulässig weil es sich um die Wiederholung eines bereits entschiedenen Normenkontrollantrags handelt.


VerfGH Bayern, 31.10.2018 - Az: 16-VII-17


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

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