Bei einer diagnostizierten Demenz mittleren Grades kann zur Klärung der Fahreignung die psycho-physische Leistungsfähigkeit durch eine neuropsychologische Zusatzuntersuchung mit geeigneten, objektivierbaren psychologischen Testverfahren überprüft werden.
Bei der Auswahl der wegen ihrer Duchführungs- und Auswertungsobjektivität überwiegend eingesetzten computergestützten Testsysteme ist besonders darauf zu achten, dass die Normvergleiche auch bei der Altersgruppe des zu Testenden anwendbar sind und dass das Testverfahren für die untersuchte Altersgruppe auch ausreichend normiert ist.
Der Testanwender hat den Teilnehmer vor Beginn des Tests über Zweck und Ablauf der Prozedur zu unterrichten, seine momentane Verfassung abzuklären und ihn nach der Testung zu Besonderheiten der Prüfsituation zu befragen.
Bei der Auswahl der wegen ihrer Duchführungs- und Auswertungsobjektivität überwiegend eingesetzten computergestützten Testsysteme ist besonders darauf zu achten, dass die Normvergleiche auch bei der Altersgruppe des zu Testenden anwendbar sind und dass das Testverfahren für die untersuchte Altersgruppe auch ausreichend normiert ist.
Der Testanwender hat den Teilnehmer vor Beginn des Tests über Zweck und Ablauf der Prozedur zu unterrichten, seine momentane Verfassung abzuklären und ihn nach der Testung zu Besonderheiten der Prüfsituation zu befragen.
VGH Bayern, 30.01.2017 - Az: 11 CS 17.27
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein
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