Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts und die Rechtsbeschwerde
Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Entscheidet das Landgericht in einem einheitlichen Beschluss über Beschwerden gegen die Ablehnung eines beantragten Betreuerwechsels und gegen die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts, ist die Rechtsbeschwerde ohne Zulassung nur hinsichtlich des Einwilligungsvorbehalts statthaft.
Erklärt der Betroffene, dass er die gesamte Betreuung nicht wünscht, so widerspricht auch die isolierte Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts seinem erklärten Willen. Der Beschluss über die Anordnung des Einwilligungsvorbehalts ist in dem Fall zuzustellen (§ 41 Abs. 1 Satz 2 FamFG), um die Beschwerdefrist in Lauf zu setzen.
BGH, 20.06.2018 - Az: XII ZB 39/18
ECLI:DE:BGH:2018:200618BXIIZB39.18.0
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - bekannt aus:
PCJobs
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Bereits 398.854 Beratungsanfragen
So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)
Wurde heute wieder einmal sehr gut in einer Mietrechtsfrage beraten (Frage ob mein Mietvertrag mich wirklich zum Renovieren verpflichtet und ob ...
Verifizierter Mandant
Meine Fragen wurden hinreichend beantwortet und haben uns in unserem weiteren Vorgehen geholfen eine Entscheidung zu treffen!
Die Antwort kam ...